Mikuni mit ABE wird's wohl auf keine Fall geben, wenn Du sehr viel Glück hast, bekommst Du ihn per Einzelabnahme eingetragen, ist aber ziemlich unwahrscheinlich.
Wie heißt es so schön: nicht im Geltungsbereich der StvZo zulässig...
Mir ist es in dem Fall lieber, es widerspricht einer und wir kommen an eine Briefkopie einer KLR650 mit eingetragenem Mikuni
Ich seh' das mit Kleinigkeiten auch nicht so eng, aber nach einem Unfall die (gegnerische?) Versicherung im Nacken zu haben, weil sie rausgefunden haben, dass durch Verwendung des Mikunis die gesamte Betriebserlaubnis des Krads erloschen ist, stelle ich mir nicht so prickelnd vor.
Aber das muss jeder selber entscheiden, wie weit er da gehen will....
Gruß Chef
Männer sind wie Kinder - nur die Spielzeuge werden etwas teurer