Das ist 'ne Nummer aus 2006.
Seitdem ist Gebotsabschirmung verboten und keiner braucht bei Rücknahme des Höchstgebots dann an den 2. verkaufen.
So einfach ist das...
Gruß Chef
Männer sind wie Kinder - nur die Spielzeuge werden etwas teurer
außerdem ist es möglich als verkäufer erhaltene angebote zu streichen. aus purer faulheit macht das aber wohl kaum jemand. wenn ich nämlich die niedrigen angebote streiche wenn die hohen da sind, bin ich vor solchen funktionen geschützt.