Zuladung?!

alles rund um das 650er Fahrwerk, Bremsen, Federung usw
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travelwilson
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Zuladung?!

Beitrag von travelwilson »

Hey Leute,

Maschine 178 kg (Trockengewicht)
Sprit 23 l
Fahrer 80 kg (mit Helm und Motorradklamotten)
Sozius 65 kg (mit Helm und Motorradklamotten)
Gepäck 25 kg ( 2 Kisten a 10kg + 5kg Zelt)

sooooo.....371kg

Problem Zulässiggesamtgewicht 360....

jetzt heißt abspecken? das fällt an sich schonmal aus :D

wie sehen eure erfahrungen mit sozius + gepäck aus?

Trockengewicht? Trocken bedeutet ja eigentlich ohne öl, ohne sprit usw???

mfg wilson
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Suntzun
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Beitrag von Suntzun »

Reduzier die Bierkisten.... :D :D
Macht sich auch im Handling voll bemerkbar....am besten ohne Sozius, der hockt nämlich Sauunbequem... :lol:
Ehemaliger Tengaifahrer...😑
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KLR600
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Beitrag von KLR600 »

wird schon gut gehen, lass vielleicht die leeren kisten dann vorort, viel spass!
Fill fährt KLR600B™ 1989
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travelwilson
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Beitrag von travelwilson »

:D das mit den Bierkisten ist ja nett gemeint, aber die werden nur vor ort gekauft...sin wohl ehr die reisealukisten gemeint...
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Doc
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Beitrag von Doc »

Suntzun hat geschrieben:Reduzier die Bierkisten.... :D :D
Macht sich auch im Handling voll bemerkbar....am besten ohne Sozius, der hockt nämlich Sauunbequem... :lol:
Dann bleibt auch mehr Bier für einen selbst übrig! :D
Übrigens...
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tobias_
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Beitrag von tobias_ »

Bei mir steht im Ausweis Leergewicht. Da müsste doch Sprit und Öl schon dabei sein, nicht?
Ansonsten einfach bei ner Polizeikontrolle Sprit ablassen, dann passts ;)
Wenn ich sterbe möchte ich auch friedlich einschlafen, wie mein Grossvater. Und nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer. :lol:

Ich gep miir mühe, aper ale schreipfeler schaf ich nichd zu verhintern.
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Doc
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Beitrag von Doc »

Zur Ermittlung des Leergewichts eines Fahrzeugs existieren verschiedene Normen. Das Leergewicht eines Straßenfahrzeuges (z. B. eines PKWs) setzt sich nach der DIN-Norm DIN 70020 aus der Masse des Fahrzeuges und dem zu 90% gefüllten Tank zusammen. Zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr wurde in Deutschland in der bis 2005 ausgegebenen Fahrzeugscheine (unter Ziffer 14) und Fahrzeugbriefe nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ebenfalls das Leergewicht des Fahrzeugs eingetragen. In der ab 2005 gültigen Zulassungsbescheinigung (Teil I) wird der Begriff im Feld G als „Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse“ verwendet. Das Leergewicht umfasst hierbei das Fahrzeug inklusive vollem Kraftstofftank, Fahrergewicht (75 Kilogramm), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandskasten und Warndreieck. Für Fahrzeuge die ab Juli 2003 erstmals zugelassen wurden, wird für die Kraftstofffüllung nur noch 90 Prozent des Kraftstofftankfassungsvermögens berücksichtigt.
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fredontour
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Belastbarkeit

Beitrag von fredontour »

moin moin

mit dem originalfahrwerk wirst probleme kriegen,
es sei den du hast hinten nen anders federbein drin,verstaerkt und vorne progessive federn,dann konmmt es auf die paar kilo ueberbeladung auch nicht an,wer wird das schon checken unterwegs,
Fred.

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