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Verfasst: 17.03.2010, 23:47
von keks
wenn es dir was hilft kann ich dir eine kopie meines damaligen drosselgutachtens schicken. das ist zwar eh nur für _mein_ motorrad gültig, aber vll. es ja der dekra/dem tüv/dem kawasakimenschen weiter wenn er weiß was er dir da ausstellen soll..

wenn ich das richtig überflogen habe ist das ja auch nur die blende im ansaugstutzen richtig?

Verfasst: 18.03.2010, 12:33
von Insera
Ne bei mir geht es um die 27PS drosselung per Gelochtem Gasschieber und anderer Düse und Nadel.

Verfasst: 18.03.2010, 13:12
von keks
ah ok, dann sorry :D

Verfasst: 19.03.2010, 16:41
von H8mut
sooo teil 2 meiner drossel story:

Ich war heute ohne Motorrad beim TÜV (hatte ja wie oben geschrieben, die Drossel privat eingebaut). Hatte nur das Gutachten der Drossel, und meinen Fahrzeugbrief+Schein dabei. Der TÜV Prüfer meinte, dass er bei privaten Einbauten das Motorrad kontrollieren muss. Also bin ich zur nahegelegenen Motorrad-Werkstatt gefahren, hab dem KFZ mechaniker gefragt, ob er mir ne Unterschrift und ein Stempel auf das TÜV-Gutachten hinten drauf gibt. Mit den Worten "Ich gehe mal davon aus, dass du das korrekt gemacht hast" unterschrieb er und also wieder zum TÜV und voila(?) ohne überhaupt das Motorrad gesehen zu haben, bekam ich vom TÜV den Änderungsnachweis. Kostenpunkt: 31,00€

:)

Damit werde ich am Montag zum Verkehrsamt und alles umtragen lassen.
Diesen Weg kann ich jedem empfehlen!

Schönes Wochenende wünscht
H8mut