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Verfasst: 21.01.2011, 03:42
von BrummBrumm
Tja, für solche Aktionen sind wir viel zu Anständig. Hab´s oft erlebt, dass die, die bescheissen, oft weiter kommen....

Verfasst: 21.01.2011, 21:04
von Chef
:lol:
Das ist 'ne Nummer aus 2006.
Seitdem ist Gebotsabschirmung verboten und keiner braucht bei Rücknahme des Höchstgebots dann an den 2. verkaufen.
So einfach ist das...


Gruß Chef

Verfasst: 22.01.2011, 10:30
von Rattfield
außerdem ist es möglich als verkäufer erhaltene angebote zu streichen. aus purer faulheit macht das aber wohl kaum jemand. wenn ich nämlich die niedrigen angebote streiche wenn die hohen da sind, bin ich vor solchen funktionen geschützt.