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Verfasst: 23.01.2012, 20:48
von Harry77
So jetzt muß ich auch mal meinen (bayerischen) Senf dazugeben. Ich mach den Job "TÜV-Prüfer" seit fast 8 Jahren und kann nur eins dazu sagen. Ein E-Prüfzeichen ist kein Freifahrtschein. Wenn im Schein ein Standgeräusch von 80 dB drinstehen, dann darf das Moped auch mit dem Austauschendtopf höchstens 85 dB haben. Wenn der Wert darüber liegt kann dich der TÜV-Prüfer durchwerfen bzw. die Polizei eine Strafe verhängen. Bei dem Verein, bei dem ich bin, ist das Standgeräusch auch direkt auf der HU-Maske am PC als Zusatzuntersuchung hinterlegt und sofort ersichtlich. Außerdem steht der Geräuschwert bei neueren -mit EG-Betriebserlaubnis- C-Modellen direkt auf dem Typschild und ist für jedem ersichtlich.

@ Thomas Laufer: Ich glaub dein Moped hat einfach zu viel Dampf und das hat der Auspuff nicht ausgehalten :)

Verfasst: 24.01.2012, 01:38
von Thomas Laufer
@ Harry77 – Faktisch hast Du sicher Recht, aber da kommt noch was dazu. Wenn man heute zum TÜV, Dekra, … fährt gibt es es eine einfache Regel > Auf hoher See, vor Gericht und beim TÜV liegt alles in Gottes Hand. 5 Besuche > 5 unterschiedliche Berichte. Egal wie das Fahrzeug aussieht, bei dem Einen kommst du ohne Alles drüber – bei dem Anderen nicht :cry:

Wenn das Teil neu gestopft ist, sehe ich da überhaupt kein Problem :!: Und wenn er sich wieder frei brennt, was soll´s. Wenn die Trachtengruppe mir was reinwürgen will > Bitteschön :D Spaß kostet halt immer Geld. Daher hab ich damit auch kein Problem, was immer die grüne Armeefraktion auch haben will 8)

Zudem gibt es im Saarland und angrenzend fast keine Sheriffs mehr. Der Staat ist pleite und Zivilisation kostet halt nun mal Geld – Und das ist alle. Das hat den Nachteil, dass wir mit den ganzen Deppen leben müssen, die mit dem Handy am Ohr weder Blinker setzen noch geradeaus fahren können :irre: Vorteil, dass ich noch nie ein Problem mit der Trachtengruppe hatte :D Wenn ich, was überaus selten geschieht, mal einen sehe > hoch schalten und Gas weg. Dann ist selbst die Holeshot friedlich. Der Druck kommt nur, wenn ich auch Druck mache, dann aber richtig :ja:

Besser ist das :D

Verfasst: 24.01.2012, 13:16
von AL2
Thomas Laufer hat geschrieben:
Zudem gibt es im Saarland und angrenzend fast keine Sheriffs mehr.
In Sachsen-Anhalt regelt man das scheinbar auf besondere Art:

http://www.mz-web.de/servlet/ContentSer ... 4&listid=0

:D

Verfasst: 25.01.2012, 08:33
von P-Freak
@ Harry wenn du doch vom Fach bist... Wie bekomme ich einen anderen 40iger Vergaser eingetragen und was muss ich dabei beachten??

Gruß Johannes

Verfasst: 25.01.2012, 21:09
von KLR650Tengai
P-Freak hat geschrieben:@ Harry wenn du doch vom Fach bist... Wie bekomme ich einen anderen 40iger Vergaser eingetragen und was muss ich dabei beachten??

Gruß Johannes
Mit ner Kopie der bisher eingetragenen 40er Mikuni sollte das kein Problem sein.
Aber ich lasse dem Fachmann den Vortritt!!!!




Grünen Gruß


.

Verfasst: 26.01.2012, 09:20
von P-Freak
ich habe den Mikuni aber nicht eingetragen darum geht es ja... :D

Verfasst: 26.01.2012, 21:45
von Harry77
Also ich bin nur Prüfingenieur und kein amtlich anerkannter Sachverständiger, die in den alten Bundesländern ausschließlich blaue und im Osten grüne Kittel tragen. So etwas auf normalem (legalem) Weg eintragen zu lassen kannst du vergessen. §19(2) StVZO 3. Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert. So jetzt liegt es an dir nachzuweisen ob sich das Abgas-und Geräuschverhalten verschlechtert hat. C-Modell 86dB Standgeräusch, 80dB Fahrgeräusch. Aha da haben wir ja einen modifizierten Luftfilterkasten und einen Götz-Auspuff...hmm das wird schwierig...
Abgasverhalten??? Das muß in aufwendigen Tests nachgewiesen werden, ob das Fahrzeug den entsprechenden Vorschriften mit denen das Fahrzeug damals genehmigt wurde auch entspricht. Da ist dann schon mal ein 4-stelliger Betrag fällig. Alles in allem kann man sagen: Vergiss es!
Ich sage das jetzt recht ungern, aber ich denke 90% der Prüfer fällt der Mikuni gar nicht auf solange die 4,5% CO erreicht werden. Ich werde das aber gleich mal bei uns melden und Bilder einstellen lassen, damit alle informiert sind :wink:

Verfasst: 27.01.2012, 08:42
von P-Freak
Alles klar... also ein Mustergutachten versuchen zu bekommen... :D

Verfasst: 27.01.2012, 19:44
von Harry77
Was meinst du mit Mustergutachen? Einen Fahrzeugbrief in dem so ein Vergaser eingetragen ist? Gibt es sowas? Wieso soll ein aaS das Eitragen nur weil das irgendwann mal ein Kollege eingetragen hat? Meinst du ich würde ein Fahrwerk eintragen, wenn mir jemand einen Brief zeigen würde wo das schon mal eingetragen war, wenn ich weiß, dass es nicht zum Fahrzeug passt oder irgendwas schleift?

Verfasst: 29.01.2012, 13:05
von P-Freak
Nein aber wenn dieser Vergaser schon mal eingetragen wurde kann doch der Tüvprüfer auf eine Datenbank zurückgreifen oder?? Und sonst hat er einen Kollegen der den Vergaser offensichtlich schon mal eingetragen hat. Natürlich nicht von einem anderem Fahrzeug sondern vom gleichen (Bauart) Hier KLR 650 C oder sehe ich das falsch??

Bei den KLX leuten wird immer eine Kopie eines Fahrzeugscheines zur Hilfe genommen um die 40 KW der KLX-R eingetragen zu bekommen. Ähnlich stelle ich mir das mit dem Vergaser vor.