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Verfasst: 22.04.2013, 13:23
von heiwesch
Hab schon eine Antwort bekommen: Hallo Herr XXX,



vielen Dank für die Rückmeldung.



Der konische vordere DBeater ist eigentlich beim Trevale nicht vorgesehen, da das Lärmniveau normalerweise nicht zu hoch ist. . . . . .

Verfasst: 26.04.2013, 15:35
von Nörgel-Max
...ich hatte mir auch vor sechs Wochen schon den Trevale direkt aus Italien kommen lassen, hab das Teil inklusive Versand für 190 Euro gekauft und dazu den Sebring Edelstahl Krümmer den ich im Preis auf 150 Euro drücken konnte. Ein Freund von mir hat den Trevale hier für 249 Euro + Versand bei Ebay gekauft, der Klang und das Design haben sofort gefallen...aber jeder sagt dass der zu laut ist. Ich stelle mir die Frage wie sowas hier in Deutschland homologiert werden kann, während die Seriendämpfer keinen Ton mehr rausbringen?

Verfasst: 26.04.2013, 16:08
von Chef
Die Dinger werden doch nicht in Deutschlang homologiert, sondern in Spanien oder Italien (oder Griechenland oder Zypern....) :D


Gruß Chef

Verfasst: 26.04.2013, 17:50
von Nörgel-Max
Chef hat geschrieben:Die Dinger werden doch nicht in Deutschlang homologiert, sondern in Spanien oder Italien (oder Griechenland oder Zypern....) :D


Gruß Chef
...nicht in Deutschland aber für Deutschland, das
geeinte Europa und deren e Prüfzeichen machen es möglich...obwohl die zulässigkeit der Lautstärke in Deutschland eigentlich viel geringer sein muss :nixweiss:

Verfasst: 26.04.2013, 20:47
von P-Freak
es gilt immer die eingetragene DB zahl im Fahrzeugschein...

Verfasst: 26.04.2013, 21:13
von Chef
:schlaumeier:

+ Toleranz :D


Gruß Chef

Verfasst: 27.04.2013, 04:48
von Nörgel-Max
P-Freak hat geschrieben:es gilt immer die eingetragene DB zahl im Fahrzeugschein...
Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.

Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien. Dieses besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. Die Erteilung dieser Prüfzeichen erfolgt aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.

Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.

Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen, das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem ECE-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein. Bei Betrieb von Geräten, die ohne „e“- oder „E“-Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, kann unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis erlöschen.

Verfasst: 27.04.2013, 22:29
von P-Freak
klingt gut aber der TÜV (oder in meinem Fall die Dekra) lassen mich mit diesem "E" geprüften und für mein Motorrad ABE abgenommen Endtopf nicht durch weil er nach "Ohr- Messung" zu laut ist... :D

Verfasst: 28.04.2013, 12:54
von Nörgel-Max
P-Freak hat geschrieben:klingt gut aber der TÜV (oder in meinem Fall die Dekra) lassen mich mit diesem "E" geprüften und für mein Motorrad ABE abgenommen Endtopf nicht durch weil er nach "Ohr- Messung" zu laut ist... :D
...mit demTÜV habe ich zum Glück keine Probleme, da geht vieles.
Der Auspuff darf betrieben werden, die Stvzo wird seit einigen Jahren nach und nach ausgehebelt und Gültigkeit hat das was in Europa gesetzlich geregelt wurde und nicht was ein TÜV-Mann oder Polizist meint verbieten zu können nur weil es laut Ohr für ihn nicht in Frage kommt.

Verfasst: 28.04.2013, 15:22
von jo-sommer
Hehehe...
In weiser Voraussicht dieser kommenden Dinge stelle ich meine Karre immer zu nem Bekannten.
Ich bezweifelte, dass der Prüfer mehr von der Kiste gesehen hat als die Stelle am Nummernschild zum Aufkleben der Plakette und die AU ist schön handgeschriebene, gedreht hat das Motörchen sicher nicht ( war ne halbe Stunde nach Termin eiskalt).
Die Rennleitung hat sich bisher auch mit dem Hinweis auf das Alter ab speisen lassen....

Gruss Jo