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Gibt es hier eine KLR mit H Kennzeichen?
Verfasst: 24.09.2015, 15:40
von hamburgflieger
Habe mich heute dazu durchgerungen. Finanziell bringt das Ganze gar nichts, ist nur der Nostalgie wegen:

Re: Gibt es hier eine KLR mit H Kennzeichen?
Verfasst: 24.09.2015, 17:18
von Chef
Glückwunsch - bekommt ja auch nicht jede Maschine
Aber gerade weil
hamburgflieger hat geschrieben:... Finanziell bringt das Ganze gar nichts...
interessiert's mich auch nicht
Was hätte ich davon?
Gruß Chef
Verfasst: 24.09.2015, 17:30
von Suntzun
Ist eher hinderlich. ...darfst nicht als Alltagsmopped nutzen. ...
Verfasst: 24.09.2015, 17:51
von Mud Flap
Glückwunsch. Hat was.
Was es bringt?
Nun ich denke, es hat schon allein gefühlsmäßig etwas einen verbrieften Oldtimer zu pilotieren.
Vor allem mit so einem schön mathematischen Pizzablech: PI x 2 x H
Diese Berechnung erklärste uns dann beim nächsten Treffen einmal...
Verfasst: 24.09.2015, 18:08
von Suntzun
Gibt's da nicht ne Diskussion um den Strahler unter oder über dem Blech?

Verfasst: 24.09.2015, 18:09
von hamburgflieger
@ Mud Flap: Das mit den Zeichen des Schildes fand ich auch ganz witzig, die Kreiszahl verdoppelt und dann multipliziert mit der Höhe, du hast recht, werd ich mir etwas überlegen müssen was man da berechnet.
@Suntzun: Mit dem H-Kennzeichen kannst du soviel fahren wie du willst, schwierig sind die Wechselkennzeichen.
Gruß S.
Verfasst: 24.09.2015, 18:12
von Suntzun
Ahahah.....lies Dir mal den Gesetzestext genau durch. ...kann ihn leider grad vom Handy aus nicht verlinken....
Verfasst: 24.09.2015, 18:16
von hamburgflieger
Ich finde immer nur so etwas:
"Sofern diese Untersuchung positiv zugunsten des Fahrzeughalters ausfällt, erhält er ein H Kennzeichen, also ein KFZ Kennzeichen, welches mit einem zusätzlichen „H“ versehen ist – ein H Kennzeichen. Dieses Oldtimerkennzeichen ist keinerlei Nutzungsbeschränkungen unterworfen."
Verfasst: 24.09.2015, 18:29
von Suntzun
Ich kenne halt die Einschränkung "Nicht täglicher Gebrauch" und "jährliche Fahrleistung nicht über 5 tsd Km"; "bevorzugt auf Oldtimer Schauen und historischen Umzügen"....
Aber vielleicht ist das Bundeslandabhängig....??
Edit.... ich finde widersprüchliche Aussagen im Netz. ...also doch wohl keine genaue Regelung. ...
Verfasst: 24.09.2015, 19:18
von hamburgflieger
nee, ich glaub du meinst das rote Kennzeichen, da schaut es so aus:
"Rotes H-Kennzeichen für bestimmte Zwecke
Wer seinen Oldtimer mit einem roten H-Kennzeichen ausrüstet, darf das Auto nur zu bestimmten Zwecken fahren. Diese sind:
Fahrten zu und von Oldtimertreffen
Probefahrten
Werkstattfahrten"