TÜV steht vor der Tür ......
TÜV steht vor der Tür ......
meine KLR ist fast TÜV fertig.
TÜV war seit 3 Jahren abgelaufen - aber ich habe weiterhin brav meine Steuer u. Versicherung berappt.
TÜV meinte heute - einfach auf direktem Wege vorbeikommen ....
Was ich da aber so mitbekommen habe wie genau die Bikes gecheckt werden .....
Echt keine Lust drauf ...... :evil:
Überleg mir die "alte" Kiste zu einem Händler zu bringen um den TÜV machen zu lassen. Hatte ich bisher bei alten Autos gute Erfahrungen damit gemacht: STRESSFREI !!!
Was meint Ihr da draußen ?
TÜV war seit 3 Jahren abgelaufen - aber ich habe weiterhin brav meine Steuer u. Versicherung berappt.
TÜV meinte heute - einfach auf direktem Wege vorbeikommen ....
Was ich da aber so mitbekommen habe wie genau die Bikes gecheckt werden .....
Echt keine Lust drauf ...... :evil:
Überleg mir die "alte" Kiste zu einem Händler zu bringen um den TÜV machen zu lassen. Hatte ich bisher bei alten Autos gute Erfahrungen damit gemacht: STRESSFREI !!!
Was meint Ihr da draußen ?
Hinfahren,
schlimmstenfalls fällst du halt durch. Dann weißt Du wenigstens genau, was noch gemacht werden muss.
Hab ich immer mit meinem alten Bus (BJ 78 ) so gemacht. Kommt m. E. deutlich günstiger als das einen Händler machen zu lassen, der womöglich prophilaktisch alles macht, was der TÜV nicht so toll finden könnte.
Außerdem: Ich hab die TÜVis immer als recht kulant kennen gelernt.
Gruß
Flauschi
schlimmstenfalls fällst du halt durch. Dann weißt Du wenigstens genau, was noch gemacht werden muss.
Hab ich immer mit meinem alten Bus (BJ 78 ) so gemacht. Kommt m. E. deutlich günstiger als das einen Händler machen zu lassen, der womöglich prophilaktisch alles macht, was der TÜV nicht so toll finden könnte.
Außerdem: Ich hab die TÜVis immer als recht kulant kennen gelernt.
Gruß
Flauschi
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mein tüver war cool.. der hat geschaut ob er sie durch lassen würde und wenn nicht hat er gesagt warum (man konnte diskutieren) und dann hat man ihm die kiste nachdem man alles gemacht hat wieder vorgeführt ohne merfach dafür zu bezahlen der war klasse!!! (ist es warscheinlich immer noch) also hinfahren und erst mal fragen ob er mal schauen würde ob er sie so durchbekommt.. (eventuell ansprechen das du nur einmal bezahlen willst) wenn er dann schon scheiße rüberkommt würde ich zu nem anderem fahren (meiner war ein gtü gibt ja noch dekra und co...) so reicht erstmal...
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habmeine 650 gerade rüber gebracht ohne beanstandung.Wenn du 3 Jahre Überfällig bist mußt du eh 2 mal zahlen,ansonsten was soll den nicht fuktionieren.bremsen schecken beide Killschalter checken reifen und co beleuchtung.Das kannst du alles selber machen und was soll dann noch großartiges kommen.
KLR 650 A 1988
KLR 600 A 1987
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Bist du oder ich falsch informiert???realmaulwurf hat geschrieben:habmeine 650 gerade rüber gebracht ohne beanstandung.Wenn du 3 Jahre Überfällig bist mußt du eh 2 mal zahlen,ansonsten was soll den nicht fuktionieren.bremsen schecken beide Killschalter checken reifen und co beleuchtung.Das kannst du alles selber machen und was soll dann noch großartiges kommen.
meines wissens ist das so, wenn du nicht mehr als 2 jahre überfällig bist mit deinem TÜV-termin, bekommst du den stempel mit datum der letzten fälligkeit (also wenn du pech hast, kannst du nach einem monat nochmal hin)
wenn du mehr als 2 jahre überfällig bist, bekommst du den aktuellen monat +2 jahre als neuenn HU termin
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naja ist aber leider bei uns hier beim TÜV jedesmal so,das ist kein Einzelfall und ich glaube kaum das der TÜV in Dortmund oder Bochum bzw Witten etwas anders macht als die anderen Deutschland weit,das ist seit neusstem nämlich so.
Der Monat der Prüffälligkeit kann folgendermaßen festgestellt werden: aus dem Eintrag im Fahrzeugschein oder ggf. der Abmeldebescheinigung, aus dem Datum des Untersuchungs- berichts der letzten Hauptuntersuchung oder an der Prüfplakette (rund) auf dem hinteren Kennzeichen. Die Zahl die nach oben weist gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr des Ablaufs der Gültigkeit der Plakette und damit die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung an. Ein Überziehen dieser Frist bringt keinen Zeitgewinn, da die Plakette bei der folgenden Hauptuntersuchung "zurückzukleben" ist!
Und wenn du solche Sachen aussprichst bzw als Behauptung hier reinsetzt dann belege sie bitte.
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
Zwei bis vier Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
Bis zu zwei Monate: € 15,--
Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.
Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren
Quelle:http://www.tuev-nord.de/20617.asp
Der Monat der Prüffälligkeit kann folgendermaßen festgestellt werden: aus dem Eintrag im Fahrzeugschein oder ggf. der Abmeldebescheinigung, aus dem Datum des Untersuchungs- berichts der letzten Hauptuntersuchung oder an der Prüfplakette (rund) auf dem hinteren Kennzeichen. Die Zahl die nach oben weist gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr des Ablaufs der Gültigkeit der Plakette und damit die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung an. Ein Überziehen dieser Frist bringt keinen Zeitgewinn, da die Plakette bei der folgenden Hauptuntersuchung "zurückzukleben" ist!
Und wenn du solche Sachen aussprichst bzw als Behauptung hier reinsetzt dann belege sie bitte.
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
Zwei bis vier Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
Bis zu zwei Monate: € 15,--
Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.
Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren
Quelle:http://www.tuev-nord.de/20617.asp
KLR 650 A 1988
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