Nordlicht hat geschrieben:Quelle ?
habe ich gerade nicht zur Hand, aber das kriege ich montag raus.
Edith:
Habs gerade gefunden bei uns (bin Prüfingenieur der KÜS) in der Datenbank
Da steht dann in einem Rundschreiben (aus 09/17), bezugnehmend auf den Beschluss des Bund-Länder-Fachausschuss-Technik, unter anderem:
.....
andere Reifengrößen am Motorrad sind möglich, wenn:
- Abrollumfang und Breite der neuen Bereifung zwischen der kleinesten und größten Bereifung gemäß Fahrzeug Betriebserlaubnis liegt.
- das Motorrad sich ansonsten im unveränderten Serienzustand befindet
...........
Daraus ergibt sich dann bei so ziemlich jedem Motorrad, das eine andere Größe eingetragen werden muss. Entweder nach §19(3) dank vorhandenem Teilegutachten, oder per §21 als einzelabnahme.
Da die KLR nur eine Größe in den Papieren stehen hat, ist der kleinste Reifen gleichzeitig der Größte, womit alles andere eingetragen werden muss.
Zudem sind sicherlich viele nicht mehr absolut Orginal,.........
Gruß Michael