zu schnell

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Ruebi
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zu schnell

Beitrag von Ruebi »

bin heute von der Rennleitung in einer 30'er Zone mit 68 geblitzt worden mit direktem anschliessendem herausziehen, d.h. mehr als 30 zu schnell. Hat jemand Erfahrungen wie die Chancen mit einem Einspruch da stehen? Habe bisher keine Punkte.

Gruss
Rübi
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Racer
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Beitrag von Racer »

junge das sieht nicht gut aus,und wenn die cops (landratsamt-gemeinde)bei der anklage keine formfehler machen bist du 1monat fußgänger plus geldstrafe.
natürlich jeder anwalt wird dir sagen einspruch einlegen also wenn du über genug bares verfügst (versicherung etc) einspruch.aber was dabei rauskommt?????
schau mal bei den jungs in diesem forum nach.
http://www.radarforum.de/forum/
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Rattfield
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Beitrag von Rattfield »

wie haben die dich denn gemessen? mit der pistole? gabs dazu den messbeamten und den protokollführer? der messende beamte darf nämlich nicht das ergebnis in das formular eintragen. das muss der protokollführer machen, wegen 4 augen prinzip.
da bin ich mal mit durchgekommen. der protokollführer war schon mit dem nächsten kunden beschäftigt und der messende beamte hat dann nachdem er mir stolz das ergebniss gezeigt hatte den wert in das protokoll eingetragen. das geht so nicht! einspruch einlegen. wenn alles vorschriftsmäßig gelaufen ist kannste höchstens noch auf das gerät klagen, da du keinen beweis der geschwindigleitsüberschreitung hast. bei 68 gemessenen siehts allerdings dunkel aus für dich. ab 31km/h zu schnell gibts fahrverbot. falls probezeit sogar lappen weg.
Alu zu Alu und Stahl zu Stahl!
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Doc
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Beitrag von Doc »

Aussage gem. Bußgeldrechner...

Ausserhalb der Probezeit:
Das wird Sie voraussichtlich 160 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Innerhalb der Probezeit:
wie oben plus..

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt. Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.

Zum Thema Einspruch:
Wie Ratt es gesagt hat...such dir nen findigen RW der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert sind. Es gibt Möglichkeiten.... aber Du musst wohl beweisen das etwas nicht ok war.

Aber hey...
in einer 30er Zone 100% zu schnell...wenn da Schule / Kindergarten in der Nähe sind...hast Du es echt nicht besser verdient.

Gruß
Dirk
Übrigens...
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michelmania
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Beitrag von michelmania »

@Ruebi: Man fährt so in Gedanken ... und dann, BLITZ !?! DasGefühl im Bauch ist einzigartig und komisch ekelig. Dann auch gleich Text der Trachtengruppe, da muss gleich ein echter Grund für den Widerspruch vorliegen. Das würde dann ins Protokoll mit aufgenommen werden.

Gute Sheriffs erklären gleich vor Ort, was der Grund eben dieser Kontrolle war.

Du hast ja bisher keine Punkte, das ehrt dich und zeigt, dass du in der Fahrschule aufgepasst hast. Die Punkte löschen sich auch nach zwei Jahren wieder, falls kein Nachwuchs kommt.
:tach:
Zuletzt geändert von michelmania am 05.11.2010, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
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matzeM
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Beitrag von matzeM »

Hat jemand Erfahrungen wie die Chancen mit einem Einspruch da stehen?
ganz schlecht. Die haben ein Bild, 2 Zeugen und dich auf frischer Tat ertappt bzw indentifiziert.
Natürlich kann man einiges versuchen...Ohne Fachwissen (woher oder von wem auch immer) ist das nicht so leicht.
Zum 4 Augenprinzip: nette Sache, aber wie will man beweisen, dass es nicht so war ?
In diesem Fall hats ja geblitzt und die Messung ist schwarz auf weiß. Computerprinzip
BrummBrumm
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Beitrag von BrummBrumm »

Hier gibt es welche die blitzen den verkehrsberuhigten Zone, wo nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Komisch nur, dass da kaum jemand über die Straße geht, weil nämlich die Häuser mit dem Eingang genau in die andere Richtung zeigen :lol:

An der Berufsschule haben die nen ca. 400m langen Parkstreifen ( rechte Seite ) für die Schüler errichtet, der unmittelbar neben der Straße verläuft. Da sind 70 erlaubt! Aalen eben, die haben eh nen Knall im Rathaus. Glaube da wurden schon einige Türen beschädigt oder abgefahren.
Aber hey...
in einer 30er Zone 100% zu schnell...wenn da Schule / Kindergarten in der Nähe sind...hast Du es echt nicht besser verdient.


Ich weiß zwar nicht wie alt Ruebi ist ( ok 1967 ), doch ich denke solche Sprüche helfen ihm jetzt auch wenig, zumal er schon genug bammel haben wird.
Zuletzt geändert von BrummBrumm am 05.11.2010, 16:28, insgesamt 1-mal geändert.
Ein Hoch auf all die Dummköpfe,
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Chef
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Beitrag von Chef »

War das jetzt eine Fehlmessung, oder warst Du tatsächlich so schnell?
Dürften auf dem Tacho ja gut über 70km/h gewesen sein... :roll:


Gruß Chef
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Ruebi
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Beitrag von Ruebi »

Also, ich komme vom Kreisverkehr und mache das Gas halt normal auf, da blitzt es schon und ich denke noch hähä Foto von vorne ist mir egel, da läuft so eine Kappe vor mir auf die Strasse und ich denke ..eisse.
Ja so wars halt. Mit der KLR bist Du ja im Handumdrehen schnell. Ich hätte jetzt so auf 55-60 getippt, dass es 68 waren, ok.
Der Beamte hat mir dann erklärt, dass da ein Kindergarten ist, das hatte ich bisher einfach nicht gewusst, sonst wäre ich vorsichtiger gefahren, habe selber Kinder. Strafe muss wohl sein, jetzt muss ich mir wieder nur Schelte von meiner Frau anhören, "Hab ich immer schon gesagt, du fährst ja immer zu schnell usw.". Sie hat mir schon ein Mofa empfohlen.
Mein Schwager ist selber bei der Truppe, leider ein anderer Zuständigkeitsbereich, der hat mir eben gesagt ich soll Einspruch einlegen. Viele Richter wandeln dann den Monat Fahrverbot in eine doppelte Geldstrafe um, weil ich beruflich drauf angewiesen bin. Mal sehen ob das geht.
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Doc
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Beitrag von Doc »

Das mit der Wandlung in Geldstrafe geht, zumindest beim ersten Mal.

Um die Punkte kommste aber wohl nicht herum.

Gruß
Dirk
Übrigens...
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